dridders hat geschrieben:Das mag manch ein TUeV so handhaben, ist rechtlich aber fraglich. Spaetestens bei der MS hoert eh alles auf, da du hier weder die Serienkennfelder hast noch eine Steuerung die der Seriensteuerung entspricht. Ein Abgasgutachten ist gemaess Gesetz bei ALLEN Aenderungen noetig, die zu einer Veraenderung des Abgasverhaltens fuehren koennen. Das betrifft auch Auspuffanlagen etc. Nur hier ist es halt meist Teil der ABE/Pruefgenehmigung der Anbauteile. Wenn man sich eine MS oder Einzeldrosseln einbaut dann braucht man zu 100% ein Abgasgutachten fuer einen legalen Erhalt der Schadstoffnorm.
Und wie schon geschrieben, eine AU ist ein Witz, ich schaffe auch mit einem alten Zentraleinspritzer und aehnlichem Euro4-Werte bei der AU. Die AU misst gerade mal CO und Lambda. HC, NOx etc sind dort voellig aussen vor, von den fehlenden Lastzustaenden ja mal ganz zu schweigen.
Richtig in allen Punkten.
Leider auch die Info, dass eine Abgasmessung dann umgangen werden kann, wenn das Tuning im Fahrzyklus der Abgasmessung nicht aktiv ist, wie z.B. ein Chiptuning. Ich halte das aber für sehr bedenklich, denn hier gilt offenbar nur die Aussage des Tuners.
Was aber wohl mal sicher ist, die Einzeldrosselklappen bauen sich nicht bei Vollgas selber an, d.h. sie sind immer aktiv. Und das Kennfeld, das in die MS programmiert wird, wird niemals dem des originalen Steuergerätes entsprechen, d.h. auch hiér liegt im Teillastbereich eine Änderung vor. Ergo: Abgasgutachten ist definitiv erforderlich. Das alleine kostet ca. 500 bis 800 Euro, natürlich unabhängig davon, ob man besteht oder nicht.
Achso, ein einfacher 4- oder 5-Gas Tester wie ihn die Werkstatätten für die AU nutzen, reicht dafür nicht aus. Es muss schon ein richtiges Emissionsmesslabor sein, das in der Lage ist, Beutelwerte zu ermitteln. Sprich, das gesamte Abgas wird aufgefangen, nach Schadtoffen in Beuteln getrennt und dann analysiert.